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Steuerrechtliche Änderungen in Deutschland

 

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag, d.h. der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird, steigt ab dem Steuerjahr 2010 für Ledige auf 8.004 EUR und für Ehepaare auf 16.008 EUR. Zudem verringern sich die Steuersätze gegenüber 2009. 

 

Neue Steuerklassenkombination für Arbeitnehmer-Ehegatten

In 2010 wird es eine neue Steuerklassenkombination für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer-Ehepaare geben. Hier kann für den Lohnsteuerabzug neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV auch das sog. Faktor-Verfahren gewählt werden (Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor). Dadurch wird erreicht, dass bei jedem der Ehegatten bereits beim Lohnsteuerabzug die steuerentlastenden Vorschriften bei der eigenen Lohnsteuer berücksichtigt werden. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden,

die bei der Kombination III/V auftreten können. Die Eintragung des Faktors in die Lohnsteuerkarte kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.  

 

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge besser absetzbar

Ab 2010 können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker als bisher von der Steuer absetzen. Denn künftig werden alle Beiträge eines Steuerpflichtigen - egal ob gesetzlich oder privat versichert - in Höhe der Grundversorgung als Sonderausgaben berücksichtigt. Ausgeschlossen sind allerdings Beiträge

für Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung und Zusatztarife in der privaten Krankenversicherung, die über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer). Die grundsätzliche steuerliche

Absetzbarkeit gilt auch für Versicherungsbeiträge für Familienmitglieder (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder). Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind ebenfalls künftig in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

 

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Der jährliche Kinderfreibetrag steigt in 2010 auf 7.008 EUR. Das Kindergeld erhöht sich um je 20 EUR monatlich. Damit werden für das erste und zweite Kind 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und ab dem vierten Kind 215 EUR pro Monat gezahlt. 

 

Grenzbetrag der eigenen Einkünfte des Kindes wird erhöht

Die Grenze der eigenen Einkünfte des Kindes, die es verdienen darf, um den Kindergeldanspruch bzw. den Kinderfreibetrag der Eltern nicht zu gefährden, wird auf 8.004 EUR angehoben. Es ist daher gut möglich, dass ab 2010 Kinder, die bisher über der Einkommensfreigrenze lagen, nun wieder im Rahmen dieses Grenzbetrages liegen. Da bei der Ermittlung des Grenzbetrages sämtliche Werbungskosten sowie diverse

Versicherungsbeiträge zum Abzug gebracht werden können, ist es insbesondere hinsichtlich der abzugsfähigen Werbungskosten dringend ratsam, schon von Beginn des Jahres an sämtliche Belege zu sammeln und aufzubewahren.

Letzte Aktualisierung am 12-01-2010 Infocenter.

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